Aktuelle Nachrichten Recht
Selbständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ist Gewerbetreibender
Das Niedersächsische OVG hat entschieden, dass ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH), der selbständig mit "Softwareentwicklung (Schwerpunkt Internet), Datenbanken und Multimedia" beschäftigt ist, nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender anzusehen ist (Az. 7 LC 15/10).
Meniskuserkrankung eines Müllwerkers muss von Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt werden
Das Hessische LSG hat entschieden, dass die Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen ist, da die Kniebelastung von Müllwerkern derjenigen von Hochleistungssportlern vergleichbar sei (Az. L 9 U 211/09).
In-Kraft-Treten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber?
Laut BAG kommt nach einem Betriebsübergang bei einem zuvor noch nicht in Kraft getretenen Haustarifvertrag des Veräußerers eine Verbindlichkeit der Tarifnorm auch nicht über eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die "Vorschriften der jeweils gültigen Tarifverträge" in Betracht, weil diese nicht Haustarifverträge eines anderen Unternehmens erfasst (Az. 4 AZR 320/10 und 4 AZR 321/10).
Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Laut BAG besteht ohne die Existenz einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung kein Anspruch auf die vollständige Verteilung des für das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens auf eine höhere als die geleistete Zahlung i. H. v. 6 % des Tabellenentgelts (Az. 10 AZR 202/11).
Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom
Das OLG Frankfurt am Main hat auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main hin in dem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom einen Musterentscheid erlassen. Einen Fehler im Prospekt der Telekom anlässlich des 3. Börsengangs hat das OLG dabei nicht festgestellt (Az. 23 Kap 1/06).
Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt am 01.08.2012 in Kraft
Das BMJ informiert, dass das "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes" im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und damit die neuen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher am 01.08.2012 in Kraft treten werden.
Eine Alternative für die Freien Berufe: die PartG mbH
Die deutsche Alternative zur britischen Limited Liablity Partnership (LLP) - die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - wurde im Kabinett beschlossen. Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe vereine steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern komme. Damit passe die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammen arbeiten. So das BMJ.
Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts
Laut BAG ist ein Arbeitgeber, der vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages anbietet, der u. a. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten (Az. 3 AZR 128/11).
Ausgleichsanspruch für Fluggäste verspäteter Flüge
Generalanwalt Bot schlägt dem EuGH vor, zu bestätigen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge von der Fluggesellschaft eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen können, wenn sie ihr Endziel frühestens drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (Az. C-581/10 und C-629/10).
BGH: Keine Anpassung der Vorauszahlungen von Betriebskosten bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter nach einer Nebenkostenabrechnung zur Anpassung von Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit berechtigt ist, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht.



